In Bayern wurden seit 1946 22 Volksbegehren und 19 Volksentscheide durchgeführt; elf Volksbegehren und 16 Volksentscheide betrafen auch Verfassungsänderungen.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden am 1. Oktober 1995 durch Volksentscheid in Bayern eingeführt. Seitdem wurden zahlreiche Bürgerentscheide durchgeführt. Siehe dazu auch der Link unter diesem Artikel.
Die erstmalige Information der Einwohner zur „Neuansiedlung eines Lebensmittelgrundversorgers, eines Drogeriemarktes und eines Discounters" erfolgte während der Gemeinderatssitzung durch Beschlussfassung am 23.5.2023. Die Beschlussfassung wurde bereits über längere Zeit im Gemeinderat u. a. in einer Klausurtagung vorbereitet. Aufgrund unserer Geschichte, es gab bereits 2014 eine Abstimmung über den Bau eines neuen Edeka Marktes, hätten wir uns gewünscht zumindest zeitig über die Planungen informiert zu werden.
Die Grundlage für den Ratsbeschluss ist auch ein Gutachten über die Unterversorgung der Gemeinde mit Einkaufsmöglichkeiten. Dieses Gutachten liegt uns nun seit Anfang Januar vor. Es stuft den momentanen Plan „für die rein örtliche Nahversorgung“ als „eher überdimensioniert“ ein.
Eine Bürgerbeteiligung in der Form eines Ratsbegehrens auf Antrag von sieben Gemeinderäten wurde vom Gemeinderat mit 12:8 Stimmen in der Sitzung am 26.9.2023 abgelehnt.
Am Mittwoch, den 6.12.2023, wurden dem Bürgermeister von Bad Grönenbach, Herrn Kerler, Listen mit insgesamt 662 Unterschriften zum Bürgerbegehren „Keine Bauleitplanung zur Errichtung eines großen Verbrauchermarkts, eines großen Discounters und eines Drogeriemarkts am östlichen Ortsrand von Bad Grönenbach“ durch die Vertreter des Bürgerbegehrens, Herren Dr. Matthias Meine und Christof Strobel übergeben. Davon waren 623 Unterschriften gültig. Notwendig waren 10% der wahlberechtigten Gemeindebürger, d. h. 456. Die erforderliche Anzahl wurde also mit 13,7% gut erreicht.
Am 4.1.2024 hat der Gemeinderat unser Bürgerbegehren für zulässig erklärt.